Anträge zur Haushaltsatzung der Gemeinde Hirschberg a.d.B. für das Haushaltsjahr 2012
1. Verkehrswegeunterhaltung (THH3 54-03/5410, Gemeindestraßen)
Die GLH beantragt die Position „42120000“ (Straßenunterhaltung) auf 100.000 Euro zu kürzen (bisher Plan: 128.000 Euro).
Erläuterung:
Der Zustand der Autostraßen in Hirschberg ist nach den großflächigen Sanierungen
der vergangenen Jahre (Breitgasse, Hintergasse, Drehscheibe, Winzerweg, Heddesheimer Straße, Übergänge durch OEG-Ausbau) gut bis hervorragend. Weitere bestandserhaltende Maßnahmen und die Beseitigung schwerwiegender Mängel sind im vorliegenden Haushaltentwurf der Gemeinde bereits enthalten (Neubau Kreisel Gewerbepark, Sanierung Treppe Mühlgraben/Hintergasse).
Insbesondere in diesem Bereich sieht die GLH zumindest für das kommende Jahr erhebliche Einsparmöglichkeiten, ohne kommunale Pflichtaufgaben bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Autofahrer/innen zu vernachlässigen. Zu bemerken ist zudem: Sollten durch außerordentliche Ereignisse, schwerwiegende und unaufschiebbare Reparaturen notwendig werden, müssten diese ohnehin durch einen Nachtrag zum Haushalt finanziert werden, der in seiner Höhe im derzeitigen Haushaltsplan gar nicht erfasst werden kann.

Mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Fußgänger
Nachholbedarf sieht die GLH aber sehr wohl bei der Instandhaltung der Gehwege in beiden Ortsteilen sowie bei Maßnahmen wie der Abflachung der Bordsteinkanten an Fußgängerüberwegen, um diese für behinderte oder ältere Menschen und für Eltern mit Kinderwägen leichter begehbar zu machen. Außerdem sieht die GLH Bedarf bei der Verbesserung von Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten. Hierfür sollte die Verwaltung geeignete Maßnahmen vorschlagen und der Gemeinderat diese im Laufe des anstehenden Haushaltjahres beraten.
Weiterer Vortrag erfolgt in der Haushaltssitzung.
2. Erstellung eines Solarpotentialkatasters (THH 2, 51-02, Räumliche Planung und Entwicklung)
Die GLH beantragt die Erstellung eines Solarpotentialkatasters. Hierfür soll im Haushalt der Betrag von 10.000 Euro eingestellt werden.
Erläuterung:
Die Gemeinde beauftragt ein Fachbüro mit der Erstellung eines interaktiven Solarpotentialkatasters. Mit diesem internetbasierten Medium können interessierte Bürgerinnen und Bürger schnell und kostengünstig herausfinden, ob das Haus, in dem sie wohnen, für den Einsatz von Sonnenkollektoren geeignet ist oder nicht. Nach dem Vorbild und nach den Erfahrungen von vielen Gemeinden und Städten wird ein solches Solarpotentialkataster außerordentlich gut angenommen und genutzt. Im Zuge des Klimawandels ist solch ein Instrument hervorragend dazu geeignet, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Insbesondere würde dieser Schritt auch deshalb Sinn machen, weil bereits im Frühjahr letzten Jahres die Gemeinde den Auftrag für die Ermittlung von Flächendaten auf ihrer Gemarkung vergeben hat. Die Erhebung war notwendig geworden, weil die getrennte Erhebung der Abwassergebühren beschlossen wurde. In der Auftragsvergabe, die die Gemeinde damals vorgenommen hatte, wurde so verfahren, dass die ermittelten Daten auch für ein Solarpotentialkataster genutzt werden können.
In einem solchen Kataster lassen sich durch die gemachten Luftaufnahmen besonders gut die Dächer der Gebäude einer Stadt erkennen. Das Besondere daran ist, dass dadurch das Potenzial, das jedes Gebäude für die Gewinnung von Sonnenenergie aufweist, berechnet werden kann. Dieses internetgestützte, interaktive Kartenwerk soll für die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Hirschberg kostenlos zugänglich sein.
Die Folgekosten belaufen sich durch Aktualisierungen und Pflegeaufwand zwischen 500 und 1.000 € pro Jahr.
Überblick über alle Solarkataster Deutschlands
Deckungsvorschlag:
- Siehe oben
Weiterer Vortrag erfolgt in der Haushaltssitzung.
3. Bezuschussung einer Projektleitungsstelle zur Weiterführung Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) (THH 3, 5540 Naturschutz und Landschaftspflege)
Die GLH beantragt die Fortführung des Projekts „ILEK“ (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept; Blühende Badische Bergstraße“) sicherzustellen. Dazu sind im Haushalt 2012 Mittel von 4.000 € anzusetzen[1].
Erläuterung:
In der Sitzung des ATU vom 7. Juni 2011 wurden 3.400 € bereitgestellt, damit Hirschberg an den Planungen und Beratungen zu diesem Modellprojekt von sechs Bergstraßengemeinden (neben Hirschberg, Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Schriesheim und Dossenheim) teilnehmen konnte.
Das Konzept wurde inzwischen von Planungsbüro ÖPF „Ökologie, Planung, Forschung“ aus Ludwigsburg unter Mitwirkung zahlreicher Verbände wie z.B. BUND, NABU, Odenwaldklub, Forstämtern, Amt für Flurneuordnung, Weinbauern, etc. in aufwändiger Arbeit erstellt und am 17. November 2011 in Großsachsen vorgestellt.
Zu diesem Termin wurden zahlreichen Projektideen der Akteure erläutert; wie z.B. durchgehende Wanderwege (Burgenweg, Blütenweg); einheitliche Beschilderung, Grundstücksbörse, Magerrasen-Verbund schaffen und pflegen, Einrichtung einer Beratungsstelle Landschaftspflege etc. Auch aus dem Publikum kamen an diesem Abend noch einige Vorschläge, u.a. zum Beispiel Apfelsaftherstellung, Obstbaumlehrpfad, Förderung der artengerechten Bepflanzung von Hausgärten.
Die Koordinierung des ILEK-Projekts durch das Büro ÖPF läuft im Frühjahr 2012 aus. Die Gesamtkosten für die beteiligten Gemeinden beliefen sich bisher auf 46.530 Euro.
Da viele der Ideen alle sechs beteiligten Gemeinden betreffen, sieht es die GLH als sehr wichtig an, diese Ideen und die Umsetzung derselben weiter zu begleiten und durch eine übergeordnete Projektleitung zu koordinieren. Die Projektideen überschneiden sich zum Teil oder hängen auch ggf. voneinander ab. Auch die Finanzierung der Projekte durch diverse Fördermittel auf verschiedenen Ebenen und eine konstante Öffentlichkeitsarbeit muss weiter vorangetrieben werden.
Wir schlagen daher vor, die Verwaltung zu beauftragen mit den fünf anderen beteiligten Gemeinden und mit dem federführenden „Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR); Kontakt aufzunehmen, um die Fortführung des ILEK-Projekts sicher zu stellen.
Die Projektleitung könnte zum Beispiel folgendermaßen definiert werden: mindestens eine Halbtagesstelle, idealerweise besetzt mit einem Landschaftsplaner, Ing. für Landschaftspflege.
Die Stelle sollte zunächst mindestens für 3 Jahre geschaffen werden. Die Finanzierung durch die Sponsoren könnte unter den Akteuren z.B. wie folgt aufgeteilt werden: je 10% die beteiligten Gemeinden, 20% Landratsamt, 20% MLR (Anmerkung: 10% Zuschuss gibt es generell für ILEK-Projekte).
Es ist ebenfalls sehr gut möglich, dass sich eine solche Stelle durch Findung und Abrufung diverser Fördermittel teilweise selbst finanziert!
Die genauen Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen dieser Koordinationsstelle sind zu definieren, ebenso wie die Zielerreichung der Stelle definiert wird und an wen solche eine Stelle berichtet (z.B. an das MLR und/oder Landrat Stefan Dallinger, der das Modellprojekt „Blühende Badische Bergstraße“ für unsere Region initiiert hat).
Zur Unterstützung und Erledigung der „reinen Büroarbeiten“ sollte jemand vom Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder vom Bundesfreiwilligendienst beigeordnet sein.
Sollte solch eine Koordinierung durch eine Projektleitung nicht erfolgen, besteht eine sehr große Gefahr, dass nur Planungen für die Schublade gemacht wurden und die bisher eingesetzten 46.000 Euro verschwendet wurden.
Ggf. soll ein „Landschaftserhaltungsverband“ gegründet werden, der z.B. die Pflege von Wiesen übernimmt. Die zu schaffende Koordinierungsstelle könnte hier angesiedelt werden.
Deckungsvorschlag:
- Siehe oben
Weiterer Vortrag erfolgt in der Haushaltssitzung.
4. Überführung des Einzelhandelsgutachten in ein Einzelhandelskonzept (THH 2, 5710, Wirtschaftsförderung)
Die GLH beantragt für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes und die fachliche Begleitung durch ein spezialisiertes Planungsbüro 10.000 Euro in den Haushalt 2012 einzustellen.
Erläuterung:
Die Gemeinde hat 2007 mit großem finanziellen Aufwand ein Gutachten zur Einzelhandelsentwicklung in beiden Ortsteilen erstellen lassen. Dabei ging es nicht nur um den anzusiedelnden Supermarkt, sondern es war gleichzeitiger Gutachtensauftrag, ein Gutachten als Grundlage für ein Entwicklungs- bzw. Einzelhandelskonzept zu erarbeiten, um eine Strategie für den künftigen Umgang mit Ansiedlungswünschen zu erhalten.
Die Grundlage ist mit dem vorliegenden Gutachten geschaffen, nun ist es dringend notwendig, ein sachlich und räumlich differenziertes Einzelhandelskonzept für Hirschberg zu erarbeiten. Denn nur so ist es möglich, Einfluss auf die städtebaulich-funktionale Entwicklung der Gemeinde zu nehmen
Auch Hirschberg hat das Problem vieler Städte und Gemeinden: einen fortschreitenden Verlust an Vielfalt und Qualität der Versorgung in den Ortskernen.
Damit verschlechtert sich die Versorgung der Bevölkerung, gleichzeitig verlieren die Ortsmitten an Attraktivität, Wohn- und Lebensqualität.
Gerade in Großsachsen erleben wir aktuell, dass sich viele Geschäfte aus der Ortsmitte an den Ortsrand verlagern, einige andere haben bereits Schließung angekündigt. Wenn der Ortskern nicht bald „verwaist“ sein soll, ist es notwendig, dass die Gemeinde hier steuernd eingreift, damit die Ortskerne als lebendige Mittelpunkte der Ortsteile erhalten bleiben und die wohnortnahe Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels langfristig und nachhaltig sichergestellt wird.
Es ist notwendig ein solches Konzept zu erarbeiten, das ansiedlungs- und investitionswilligen Geschäftsleuten gerade auch für die Ortskerne Perspektiven aufzeigt.
Die Gemeinde Hirschberg sollte das Büro Dr. Acocella, Lörrach mit der Weiterentwicklung beauftragen, welches auch die Moderation des Interessenaustauschs der beteiligten Akteure wie Einzelhändler, Anwohner und der Gemeinde übernehmen sollte.
Deckungsvorschlag:
- Siehe oben
Weiterer Vortrag erfolgt in der Haushaltssitzung.
5. Schulung „Haushaltsführung nach den Regeln des doppischen Rechnungswesens“ für alle Gemeinderäte und die Berater in den beratenden Ausschüssen.
GLH beantragt für die Durchführung einer qualifizierten Schulung der Gemeinderäte und der sachkundigen Bürger in den beratenden Ausschüssen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen im Jahr 2012 einmalig den Betrag von 2.400 Euro einzustellen.
Erläuterung:
Es ist die Verantwortung des gewählten Gemeinderates, den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan der Gemeinde auf seine Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit im Sinne der Gemeinde zu kontrollieren und ggf. durch eigene Anträge inhaltliche Schwerpunkte zu verändern oder Vorschläge zur Konsolidierung zu erarbeiten. §24, Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg gewährt den gewählten Vertretern und den sachkundigen Bürgern der beratenden Ausschüsse ein weitreichendes Informationsrecht (siehe Verwaltungsvorschrift zur GemO Baden-Württemberg vom 24.11.1989).
Der Bürgermeister und die Verwaltung haben dabei gegenüber dem Gemeinderat die Pflicht diesen frühzeitig und umfassend über die wichtigen Planungen und Absichten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten (§43, Abs. 5, GemO Baden-Württemberg).
Im Widerspruch dazu sah sich die Fraktion der GLH in diesem Jahr nicht uneingeschränkt in der Lage, den für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Hirschberg von der Verwaltung am 18. Januar 2012 vorgelegten Haushaltplan innerhalb der vorgegebenen Zeit von nicht einmal zehn Tagen auf eine Weise zu prüfen, die ihren Ansprüchen, nämlich gewissenhaft und sorgfältig mit dem Vermögen der Gemeinde zu wirtschaften und die Verwaltung dabei umfassend zu kontrollieren, Rechnung trägt.
Der erhebliche Mehraufwand für die Verwaltung durch Einführung der so genannten doppischen Haushaltführung, die späte Einreichung des Haushaltes durch die Verwaltung und der dadurch erheblich verspätete Termin für die Aufstellung der Haushaltssatzung, rechtfertigen nicht die unverhältnismäßigen terminlichen Einschränkungen des Gemeinderates bei der sachgemäßen Kontrolle des Entwurfes.
Wir glauben auch für die anderen Fraktionen des Gemeinderates zu sprechen, wenn wir feststellen, dass die Vorbereitung auf die Haushaltberatungen durch die Kürze der Zeit sowie der Mehraufwand an Arbeit für uns Gemeinderät/innen erheblich erleichtert worden wären, wenn die Verwaltung ihr vorab gegebenes Angebot einer Schulung zu Thema Doppik für alle Mitglieder des Gemeinderates auch in die Tat umgesetzt hätte.
Um vergleichbare Erschwernisse für die ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte bei der Vorlage des Haushaltes 2013 zu vermeiden, beantragt die GLH die Durchführung eines qualifizierenden Seminars zum doppischen Rechnungswesen in Gemeinden, das die Vertreter der Bürgerschaft nachhaltig in die Lage versetzt, ihre Aufgaben bei der Kontrolle und Gestaltung des Bürgerwillens einzulösen.
Deckungsvorschlag:
Die GLH bittet die Verwaltung einen geeigneten Deckungsvorschlag zu unterbreiten (alternativ, siehe oben)
[1] Erläuterung zu den beantragten HH-Mitteln ILEK (Antrag 4):
Projektleiter halbtags: 3.000 € / Monat * 12 Monate = 36.000 € / Jahr
Projekthilfe FÖJ: 200 € / Monat * 12 Monate = 2.400 € / Jahr
In Summe: 38.400 € /Jahre; davon trägt Hirschberg 10% = ~ 4.000 € / Jahr
(ggf. anteilig für 2012 zu kürzen)
